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Zentralregister Patientenverfügung

Im Notfall zählt nur, ob Ihr Wille auffindbar ist.

Sie senden uns Ihre Patientenverfügung. Wir hinterlegen sie im Register und Sie erhalten Ihren Mitgliederausweis für das Portemonnaie. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhalten rund um die Uhr Auskunft – auch dann, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können.

24/7
Auskunft für Ärzte
CHF 45
pro Jahr
CHF 350
einmalig, lebenslang
Zentralregister Patientenverfügung
MitgliedAnna MustermannRegisternummer20000
Auskunft für Fachpersonen, 24 h+41 27 924 99 22

So sieht Ihr Mitgliederausweis aus. Im Notfall genügt dieser Anruf.

Warum hinterlegen

Drei Gründe für die Hinterlegung

Eine Patientenverfügung wirkt nur, wenn sie im entscheidenden Moment vorliegt. Das Register macht sie auffindbar.

1

Im Notfall sofort auffindbar

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhalten rund um die Uhr Auskunft über Ihre Verfügung – auch nachts, am Wochenende und im Ausland.

2

Ihre Angehörigen müssen nicht entscheiden

Ihr Wille ist schriftlich festgehalten und abrufbar. Das nimmt Ihrer Familie die Last, in einer Ausnahmesituation für Sie zu sprechen.

3

Kein verlorenes Dokument im Ordner

Die Verfügung liegt zentral hinterlegt, Ihr Mitgliederausweis im Portemonnaie verweist darauf. Aktualisierungen melden Sie jederzeit.

Ablauf

So reichen Sie ein

  1. 01

    Patientenverfügung abschicken

    Sie

    Senden Sie uns Ihre unterzeichnete Patientenverfügung per Onlineübermittlung ins Zentralregister.

  2. 02

    Mitgliederausweis erhalten

    Wir

    Wir hinterlegen das Dokument im Zentralregister und senden Ihnen Ihren Mitgliederausweis mit Registernummer per Post zu.

  3. 03

    Rechnung begleichen

    Sie

    Die Rechnung liegt dem Ausweis bei. Nach Zahlung ist Ihre Hinterlegung abgeschlossen und rund um die Uhr abrufbar.

Patientenverfügung einsenden

Per Onlineformular – 100% papierlos

Einsendung

Patientenverfügung jetzt hinterlegen

Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihre unterschriebene Patientenverfügung als Datei hoch. Wir prüfen die Unterlagen und bestätigen die Hinterlegung per E-Mail.

  • 24/7 erreichbar

    Nach der Prüfung erhalten berechtigte Stellen jederzeit Auskunft.

  • Vertraulich behandelt

    Ihre Daten werden ausschliesslich für die Hinterlegung im Zentralregister verwendet.

  • Mitgliederausweis

    Sie erhalten nach der Hinterlegung Ihren Registerausweis.

Ihre Angaben

Zentralregister
Patientenverfügung als Datei

Übermittlung verschlüsselt. Es gilt die einmalige Gebühr von 350 CHF oder 45 CHF pro Jahr.

Kostenlose Vorlagen

Zwei Vorlagen der FMH zum Ausfüllen

Falls Sie noch keine eigene Patientenverfügung ausgefüllt haben: Die FMH, die Berufsvereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, stellt zwei Vorlagen kostenlos zur Verfügung. Wählen Sie die Version, die zu Ihrer Situation passt – beide sind rechtlich gleichwertig.

Gratis
FMH · Kurzversion

Patientenverfügung kurz

Die kompakte Variante für die wichtigsten Entscheidungen: Behandlungsziel, lebensverlängernde Massnahmen und Vertretungsperson. In rund 15 Minuten ausgefüllt.

Umfang
2 Seiten, PDF
Aufwand
ca. 15 Minuten
Geeignet für
Erste Vorsorge und klare, einfache Wünsche
Gratis
FMH · Langversion

Patientenverfügung ausführlich

Die detaillierte Variante mit Erläuterungen zu einzelnen Behandlungssituationen, Wertvorstellungen, Organspende und Nachsorge. Empfohlen bei bestehenden Erkrankungen oder differenzierten Wünschen.

Umfang
8 Seiten, PDF
Aufwand
ca. 45 Minuten
Geeignet für
Differenzierte Wünsche und laufende Behandlungen

Erstellt von der FMH – Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte. Download kostenlos, ohne Registrierung.

Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie einige Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von Patienten, Ärzten und Fachpersonen.
Was, wenn ich meine Entscheidung geändert habe?
Wer hat alles Zugriff zu meiner Patientenverfügung?
Bestehende Patientenverfügung, was tun?
Wie viel kostet die Hinterlegung der PV?
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